AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag und Bestellung. Andere Bedingungen sind für uns, den Lieferanten, nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, selbst wenn der Lieferant diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten als verbindlich an.

3. Mit der unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten bisherige Bedingungen außer Kraft.

Lieferbedingungen

4.1. Bei Sonderanfertigungen und Artikeln mit Firmenaufdruck behält sich der Lieferant das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und entsprechender Berücksichtigung bei der Berechnung bis zu 10% vor.

4.2. Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmherstellung und Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.

4.3. Die Lieferung erfolgt gegebenenfalls im Interesse einer beschleunigten Erledigung in Teilmengen. Die Lieferzeit von bis zu 6 Wochen wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Lieferanten verschuldet wurden (z.B. aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung, behördlicher Anordnung, Materialausfall, Betriebsstörungen usw., auch wenn diese bei dem Lieferanten oder dessen Unterlieferanten auftreten). Unvorhergesehene und durch den Lieferanten nicht verschuldete Hindernisse entbinden den Lieferanten von der Lieferungsverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für daraus entstehende mittelbare oder unmittelbare Schäden. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

4.4. Die Verwendung der Produkte erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, für evtl. daraus entstehende Folgeschäden besteht seitens des Lieferanten Haftungsausschluss. Die Verwendung der Produkte Runwave ist ausschließlich für offizielle und ausgewiesene Rodelbahnen und schließt Anwendungen außerhalb von Rodelbahnen aus, insbesondere wird bei gegenfahren von Gegenstände wie Steine, Zäune oder andere Gegenstände keine Gewähr auf Materialstabilität oder Funktion des Runwave-Produktes einschließlich Zubehör gewährleistet.

4.5. Lieferungen gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

4.6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

4.7. Ein Änderung der Abnahme- und Zahlungspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn die Ware wegen Verkehrsstörung irgendwelcher Art aufgehalten oder eingelagert werden müsste.

4.8. Bleibt der Auftraggeber, ohne zur Leistungsverweigerung berechtigt zu sein, mit einer Zahlung in Rückstand, so ist der Lieferant berechtigt, von weiterer Lieferung abzusehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

4.9. Beanstandungen sind dem Lieferanten spätestens 8 Tage nach Eingang der Sendung schriftlich und mit Foto mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ersatz kann nur soweit verlangt werden, als noch Vorräte vorhanden sind. Bei Fehlschlägen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

4.10. Die vom Lieferanten bestätigten Liefertermine sind Abgangstermine. Wurde kein Liefertermin vereinbart, sondern eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Absendetag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder notwendiger Informationen durch den Auftraggeber und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Die Lieferzeit wird jeweils unterbrochen, wenn dem Auftraggeber Muster oder Korrekturabzüge zur Überprüfung zugesandt werden oder die Ergebnisse einer negativen Dateiprüfung mitgeteilt werden. Die Unterbrechung beginnt am Tage des Abgangs des Musters oder Korrekturabzuges und Endet am Tage, an dem der Lieferant Kenntnis des Ergebnisses der Prüfung durch den Auftraggeber erhält. Werden nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber Änderungen an dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang mitgeteilt, so wird, wenn sich die Produktionsdauer dadurch ändert, ein neuer Liefertermin festgelegt bzw. bei vereinbarter Lieferzeit in Zeiteinheiten, beginnt die Lieferzeit erneut und zwar mit Abgang der Bestätigung der vorzunehmenden Änderungen durch den Lieferanten. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfanges behält sich der Lieferant vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

4.11. Verpackungen werden, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, mit den tatsächlichen entstandenen Kosten weiterberechnet.

4.12. Datenänderungen bei der Feiertagsregelung, den Postgebühren, Postleitzahlen, Ortsnetzkennzahlen, Kraftfahrzeug-Kennzeichen und auf anderen Gebieten nach Drucklegung/Redaktionsschluss infolge gesetzlicher Regelungen oder in einzelnen Bundesländern abweichenden Regelungen können nicht ausgeschlossen werden. Diese Änderungen werden nur berücksichtigt, soweit es aus fertigungstechnischen Gründen möglich ist.

4.13. Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format (Länge, Breite), Farbe, Gewicht usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben.

4.14. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farbe sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung, Material für die Sitzbedruckung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Material vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Diese Abweichungen können selbst bei Verwendung des gleichen Materials bei einem Druck bestehend aus mehreren Einzelteilen auftreten, als auch bei Vergleich zwischen An- und Auflagendrucken.

4.15 Für Materialbeständigkeit und Funktion des Runwave-Produktes sowie Fahrtüchtigkeit haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Material vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Nach Lieferung des Runwave-Produktes haftet der Auftragnehmer bzw. Nutzer oder Verwender für ein sachgemäßen Auseinanderbau und Zusammenbau. Nach Lieferung während oder vor und nach Anwendung und Einsatz des Runwave-Produktes haftet der Auftragnehmer bzw. Nutzer oder Verwender bei Verlust für die Kleinteile wie Polster, Sitzbezug, Querstangensicherungen und Lehnenverstellsicherungen sowie sämtliche an- und verbauten beweglichen und festen Teile.

4.16 Aus verpackungstechnischen Gründen werden die Sitzbezüge mit größter Sorgfalt gefaltet und verschickt. Der dadurch eventuell entstehende Weißbruch ist kein Reklamationsgrund.

Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung wird im Voraus ausgestellt und fällig. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware beim Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.

2. Bei der Rechnungsstellung wird in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz berechnet.

3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge vorab rein netto, ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Lieferanten anerkannt bzw. nicht bestritten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

4. Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung.

5. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Der Auftraggeber gerät, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre, spätestens mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsdatum in Verzug.

6. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Er tritt dem Lieferanten bereits mit Eintreten dieses Verzuges alle Forderungen (gegen Endkunden und Versicherungen oder Dritte) in Höhe der entsprechenden Rechnungsbeträge ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an und ist im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Lieferanten hierfür erforderliche Nachweise, Unterlagen und Auskünfte zugänglich zu machen. Außerdem hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

Urheberrecht und Verwahrungspflichten

1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit die Druckvorlage von ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lieferanten mit allen Forderungen Dritter freizustellen, sofern diese Ansprüche urheberrechtlicher Art gegen den Lieferanten aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen geltend machen. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Pro-bedrucken, Mustern, Proofs, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt beim Lieferanten. Einer anderen Regelung muss der Lieferant ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

2. Vorlagen, Filme, Rohstoffe, Druckplatten, Montagen, Kopierfilme, Farbauszüge und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenständen bleiben im Eigentum des Lieferanten. Die Verwahrung erfolgt nur nach Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus. Der Lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

Druck- und Datenfehler

Für eventuelle Druckfehler in unseren Werbemitteln und Datenfehler in unserem Online-Shop übernehmen wir keine Haftung.

Haftung

Für allfällige Schäden an Personen oder Sachen die durch die Benutzung unserer Produkte entstanden sind wird von Ro-Lands Design & Objektentwicklung GbR keine Haftung übernommen (Benutzung auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder).

Sonstige Bestimmungen

1. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

2. Bestellungen des Auftraggebers, als auch nachträgliche Änderungen dazu, sollen nach Möglichkeit in Schriftform erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge/Änderungen übernimmt der Lieferant keine Haftung auf Richtigkeit der Ausführung.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkunden- und Wechselprozessen ist der Firmensitz des Lieferanten.

4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die zum Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Widerrufsrecht

1. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts: das Widerrufsrecht besteht NICHT für durch den Kunden gebrauchte oder beschädigte Waren. Die Versandkosten für Rücksendungen sind durch den Kunden zu zahlen. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen!

3. Widerrufsfolgen: Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufs zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Erklärung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Ro-Lands Design & Objektentwicklung GbR, Schlesienstraße 46, D-71069 Sindelfingen, F. +49 (0)7131 / 46 37 910 oder info[at]ro-lands.de 

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die Ro-Lands nach Kundenvorgaben angefertigt hat oder die eindeutig auf Kundenangaben zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Produkte, die mit den Vorlagen des Kunden bedruckt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass Ro-Lands bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt. 11/2011.

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